Geschäftsbedingungen

GÜLTIG FÜR MESSEN, GRUPPENBUCHUNGEN

1. Anmeldung
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitl. Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern. Konferenz- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Etwaige Geschäftsbe-dingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Eine Weiter- und Untervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch das Hotel.
a) Vertragspartner sind der Veranstalter und das Hotel. Ist der Besteller nicht der Veranstalter, haftet er dem Hotel gegenüber gesamtschuldnerisch mit dem Veranstalter.
b) Optionstermine sind für die Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist
-behält sich das Hotel das Recht vor, die reservierten Räume anderweitig zu vermieten.
-kann der Kunde keinen Anspruch auf Abschluß eines Bankett-/Veranstalungsvertrages aus dem Optionsangebot herleiten.
c) Der Kunde muß spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung dem Hotel das Programm vorlegen und den Ablauf absprechen.
Bei Abweichungen zwischen dem vorgelegten Programm und der vereinbarten Veranstaltungsart kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Hotel zu.
d) Die Bewirtschaftung bei Veranstaltungen obliegt ausschließlich dem Hotel. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Wird eine schriftliche Ausnahme vereinbart, wird Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
e) Der Kunde muß dem Hotel die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 2 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden bis zu max. 5% berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt, darüberhinausgehende Abweichungen nach unten Können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Kunden. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach, oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis zu max. 5% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem Hotel, weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit dem Hotel abgesprochen werden.
f) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform

2. Leistungen und Preise
a) Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.
Das Hotel kann vom Kunden eine Vorauszahlung verlangen.
b) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Die ausgezeichneten Preise sind lnklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und der gesetzlichen Mwst.
c) Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 24:00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
d) Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. GEMA-Gebühren sind vom Kunden direkt an das Hotel abzuführen, die Anmeldepflicht obliegt dem Hotel.
e) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 12:00Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne daß der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.
f) Gemeinsame Hauptmahlzeiten auf Gesamtrechnung werden zu 25% auf die Raumbereitstellungskosten eines Tagungsraumes angerechnet.

3. Rücktritt
a) Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.
b) Stornierungsfristen für Hotelzimmer bei Messen / Großveranstaltungen oder Gruppenreservierungen.
Das Hotel behält sich vor, bei Umbestellungen oder Teilstornierungen die gleichen Regeln anzuwenden:
– Bis 49 Tage vor Anreise keine Kosten
– 48 bis 21Tage vor Anreise 45 % der Kosten
– 0 bis 20 Tage vor Anreise 80 % der Kosten

c) Stornierungsfristen für Veranstaltungsräume:
Abbestelltag (Kalendertag) Anspruch des Hotels vor der Veranstaltung

– Über 22 Tage Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt, das Hotel kann anderweitig vermieten.
– 15. bis zum 21. Tag Berechnung der Miete
– 8. bis zum 14. Tag Berechnung der Miete und Ersatz von 50% des entgangenen Speisenumsatzes.

Falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt:
Mindestmenüpreis Bankett x Personenzahl.

bis zum 7 Tag Berechnung der Miete und Ersatz von 75 % des entgangenen Speisenumsatzes.
Falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt:
Mindestmenüpreis Bankett x Personenzahl.

Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziffer 1.

4. Haftung
a) Das Hotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die der Kunde nachzuweisen hat.
Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung zwischen dem Hotel und dem Kunden.
Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig
Eine etwaige Haftung des Hotels ist abgesehen vom § 701ff BGB betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 3 Jahre, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
b) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
In oben genannten Fällen ist eine Haftung seitens des Hotels ausgeschlossen, es sei denn das Hotel handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
c) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
d) Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz. zusteht.
e) Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
f) Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, wofür der Kunde eine angemessene Lagerungsgebühr schuldet.
Werden durch das Anbringen/Aufstellen von Dekorationsmaterial Beschädigungen verursacht, trägt der Kunde die Renovierungs-/Reparaturkosten.
g) Die für die Veranstaltungeräume geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen eingehalten werden.
h) Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Kunden. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
i) Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstalfungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

5. Zahlungen
a) Der Kunde haftet dem Hotel gegenüber für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
b) Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Kunden.
c) Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rech-nungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 5,00 geschuldet.

6. Sonstiges
a) Ist eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
b) Gerichtsstand ist der im Vertrag genannte Sitz des Hotels.